Viele Leute glauben, dass sie denken,

wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen.

Unbekannt

 
         
 

Günter Schallenmüller

Heilpraktiker für Psychotherapie

 

 
         
   

 

   
         
 
 

  

 

  

 

 

 

       Methoden

 

 
 
 
 
 
 
 
 

Preise für Beratungen und Therapien

       

Kosten:

     
  Einzeltherapie Erstgespräch (Dauer 60 Min.) 60,00 €
       
          Selbstzahler Sitzung (Dauer 60 Min.) 60,00 €
       
          Privatversicherte / Beamte Sitzung (Dauer 60 Min.) 60,00 €
       
          Telefonische Beratung entsprechend GOÄ
       
Familientherapie    
       
        Einbindung / Gespräch Partner Sitzung (Dauer 60 Min.) 60,00 €
     

Gerne kann nach Absprache auch ein längerer Termin (90 Minuten / 120 Minuten) vereinbart werden.

Am liebsten ist es mir, wenn Sie nach der Sitzung bar bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Abrechnung / Quittung.

Ist es dem Patienten nicht möglich, eine Sitzung einzuhalten, muss diese zwei Tage vorher schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abgesagt werden. Erfolgt dies nicht, wird die Sitzung in voller Höhe in Rechnung gestellt und muss gezahlt werden.

Hinweis:
Das erste Gespräch ist für mich das wichtigste Gespräch in dem mit den Anrufern zentrale Weichen gestellt und die Richtungen festgelegt werden sollen, in die das Ganze gehen möge. Mein Anliegen ist es, dass die Anrufer schon und gerade von diesem Gespräch möglichst viel profitieren können. Deswegen berechne ich für dieses Gespräch meinen normalen Satz.

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen
Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht übernommen - dies ist kein Bestandteil der gesetzlichen Kassenleistungen. In Ausnahmefällen können die Kosten jedoch auch durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden (weitere Ausführungen unten *).

Private Krankenversicherungsunternehmen
Abhängig vom individuellen Versicherungsschutz können die Kosten von privaten Krankenversicherungsunternehmen ganz oder teilweise übernommen werden.

Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenversicherung in welchem Umfang sie sich an den Kosten einer Psychotherapie beteiligt.

Beamte / Anspruch auf Beihilfe
Klären Sie bitte vorab eine Kostenübernahme / -beteiligung über ihrer Beihilfe ab.

* Die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen bei Unterversorgung
Falls Sie einen Therapieplatz in Ihrer Nähe erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten der Behandlung durch einen privaten psychologischen Behandler (ohne Kassenzulassung) übernimmt. Dieser Behandler muss selbstverständlich über eine Berufszulassung und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Therapie darf in diesem Fall erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient eine Rechnung, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit der Gebührensätze.

Wichtig: Mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Therapeuten mit Kassenzulassung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Vertragsbehandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.

 
         
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